Zinsgünstige Förderkredite der KfW können nur über eine Bank beantragt werden, Zuschüsse wiederum direkt bei der KfW.
Tipp: Im besten Fall sind bereits Vertreter*innen der ausgewählten Bank bei der Eigentümer*innen-Versammlung anwesend und informieren umfassend über die Fördermöglichkeiten der KfW. Die Verwaltung hält alle benötigten Unterlagen bereit.
Die KfW empfiehlt grundsätzlich ein Vorgehen in fünf Schritten, um Fördermittel zu beantragen:
1. Energieberatung machen: Qualifizierte Expert*innen für Energieeffizienz finden Sie auf der Seite www.energie-effizienz-experten.de. Verwaltung, Eigentümer*innen und Energieberater*in erstellen gemeinsam ein Sanierungskonzept für das Haus.
2. Energieberater*innen prüfen, welche Förderprogramme kombinierbar sind und nutzen alle Fördermöglichkeiten für verschiedene Maßnahmen.
3. Die Verwaltung stellt den KfW-Förderantrag, bevor die Maßnahmen beginnen. Einen Antrag auf Investitionszuschuss kann online auf dem KfW-Zuschussportal gestellt oder per Post an die KfW gesendet werden. Dafür muss ein/e Energie-Effizienz-Expert*in die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen. Förderkredite mit Tilgungszuschüssen beantragt die Verwaltung bei einer ausgewählten Bank, da die KfW keine eigenen Filialen betreibt. Auch dafür wird die BzA benötigt.
4. Die KfW prüft den Antrag und gibt der Bank die Förderzusage, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Jetzt kann die Verwaltung den Kreditvertrag bei der ausgewählten Bank abschließen und mit den Maßnahmen beginnen.
5. Sind die Maßnahmen beendet, reicht die Verwaltung die „Bestätigung nach Durchführung“ des/der Energie-Effizienz-Expert*in bei der ausgewählten Bank ein oder lädt sie auf dem KfW-Zuschussportal hoch. Anschließend wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.
Je nach Förderprogramm können die einzelnen Schritte anders aussehen.
Bei Fragen können Sie sich auch direkt an das kostenlose Service-Telefon der KfW wenden: 0800 539 9002.